Verkehrsrecht

Ein Unfall ist immer zumindest ärgerlich. Und dann gestaltet sich die Abwicklung des Schadens teilweise auch noch überaus kompliziert. Dies liegt zum einen an der nicht ganz einfachen rechtlichen Regelung und zum anderen an der zu diesem Thema auch für Juristen nahezu unüberschaubaren Rechtssprechung.

Um der Gefahr der Zahlungsunfähigkeit des Unfallbeteiligten vorzubeugen, hat der Gesetzgeber einen direkten Anspruch des Geschädigten gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers eröffnet. Nachfolgend werden die häufigsten möglichen Ansprüche des Geschädigten gegen die gegnerische Versicherung dargestellt:

–  Sachschäden
–  Heilbehandlungskosten
–  Schmerzensgeld
–  Verdienstausfall
–  Mietwagenkosten
–  Nutzungsausfall
–  Wertminderung
–  Hausfrauenschaden

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass entsprechend der Grundsätze des Schadensrechtes des Bürgerlichen Gesetzbuches der Geschädigte grundsätzlich so zu stellen ist, als sei das schädigende Ereignis nicht eingetreten. Danach können im Einzelfall auch noch weitere Schadensposten gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden, deren Aufzählung aber den Rahmen dieser Seite bei weitem übersteigen würde

Der juristische Laie sollte daher auch bei einem „normalen“ Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung seiner Ansprüche beauftragen, um nicht Gefahr zu laufen, auf einen Teil seiner Schadensersatzansprüche aus Unwissenheit zu verzichten. Das ist zur Herstellung der Waffengleichheit erforderlich, denn der gegnerische Versicherer setzt zur Abwehr der Forderungen seine Profis ein.

Der Bundesgerichtshof hat dieser Interessenlage Rechnung getragen und in ständiger Rechtssprechung entschieden, das derjenige, der schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Rechtsanwalt mit der notwendigen Rechtsverfolgung und Unfallabwicklung beauftragen darf.

 

  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Seniorenrecht
  • Medien- und Internetrecht
  • Versicherungsrecht
  • Strafrecht | OWI
  • Sozialrecht
  • Baurecht
  • Familienrecht